an der Grundschule Hohenbrunn/Riemerling
ist ein Angebot der Jugendhilfe und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, Sorgeberechtigten und Lehrkräfte. Wir arbeiten nach den Grundsätzten der Freiwilligkeit und Unabhängigkeit. Wir sind an die Schweigepflicht nach den gesetzlichen Vorgaben gebunden. Das Wohl des einzelnen Kindes steht für uns im Mittelpunkt.
Kinder- und Jugendsozialarbeit soll helfen, soziale Benachteiligungen vorzubeugen sowie auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Unser Ziel ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen, um deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Unsere Schwerpunkte liegen hierbei auf der Förderung von Sozialkompetenz, Beratung, Projektarbeit mit Klassen und Gruppen und Einzelfallhilfen.
Wir beraten bei Erziehungs- und Lebensproblemen.
Wir bieten Unterstützung im sozialen Bereich, geben Informationen und begleiten gegebenfalls zu anderen sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen.
Wir suchen mit den Hilfesuchenden nach Lösungen bei schulischen Schwierigkeiten und Fragestellungen.
Das Kind steht in allen Beratungsprozessen im Fokus.
Wir möchten das Kind mit all seinen individuellen und sozialen Ressourcen und Vorraussetzungen wahrnehmen und anhand dieser Perspektive gemeinsam mit den beteiligten Akteuten einen lösungsorientierten Ansatz finden, um den unterschiedlichen Fragestellungen der unterstützungssuchenden Personen, gerecht zu werden.
Freiwilligkeit
Um erfolgreich und zielführend in einen gemeinsamen Arbeitsprozess einsteigen zu können, ist eine freiwillige Teilnahme notwendig.
Dies bezieht sich auf alle Kontakte, sei es bei einer Beratung zu einem individuellem Problem oder einer Konfliktsituation mit anderen Beteiligten.
Unabhängigkeit
Die KJSA ist zwar ein, in die Schulfamilie integriertes, jedoch unabhängiges Angebot.
Vertraulichkeit
Die Kinder- und Jugendsozialarbeit ist an die Schweigepflicht nach den gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Der Kreisjugendring München-Land, vertreten durch den Vorsitzenden Jan Museler, ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, Körperschaft des öffentlichen Rechts, gemäß der Satzung des Bayerischen Jugendrings, vertreten durch den Präsidenten Philipp Seitz. Der gemeinnützige Bayerische Jugendring untersteht als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Kreisjugendring München-Land (KJR M-L)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch Daniel Gögelein, Vorsitzender des KJR M-L
Burgweg 10, 82049 Pullach
Tel.: 089/744140-0, Fax: 089/744140-33
E-Mail: info[at]kjr-ml.de