Die Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen (KJSA) ist eine eigenständige Leistung der Jugendhilfe am Ort Schule mit dem Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu gestalten. Als gesetzliche Grundlage legt der Landkreis München neben dem §13 SGB VIII und dem §13a SGB VIII auch den §11 SGB VIII zugrunde und ermöglicht somit eine präventive Ausrichtung dieses Angebotes.